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Am Freitagabend befährt ein 26 Jahre alter Wolfsburger mit seinem Pkw den Dresdener Ring. In Höhe der Jenaer Straße wird er plötzlich durch einen grünen Lichtstrahl derart geblendet, dass er beinahe auf den Mittelstreifen und dort befindliche Bäume fährt. Der Fahrer kann seinen Seat aber noch einigermaßen in der Spur halten und bis zum Stillstand abbremsen. Der ganze Vorgang hat nur etwa 7 - 8 Sekunden gedauert. laserpointer Der 18-jährige Beifahrer bestätigt den Vorgang, er hat das grüne Licht ebenfalls gesehen. Unmittelbar nach dem Vorfall wird eine zufällig vorbeikommende Streifenwagenbesatzung auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Mit Hilfe der Opfer kann der Verursacher, ein zwölfjähriger Junge, in der Wohnung seiner Mutter ausfindig gemacht werden, Er räumt sein dummes Verhalten ein, sein Laserpointer wird sichergestellt.

Die Gefahr, die von solchen Geräten ausgeht, wird nicht nur von Kindern sondern auch von Erwachsenen unterschätzt. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr", der als Straftat eingestuft wird. Allerdings ist der Zwölfjährige nicht strafmündig.

Die Verwendung stärkere Laserpointer als Klasse 2 ist bereits strafbewehrt, sobald jemand (auch nur für den Bruchteil einer Sekunde getroffen wird, siehe Lidschlussreflex).
und
"Unter das Waffenrecht fallen beliebig starke laserpointer klasse 4 schon seit einiger Zeit, wenn sie Vorrichtungen zur Anbringung an Waffen aufweisen. Dazu zählen auch Universalhalterungen. Für andere Pointer greift das Gesetz nicht, womit also jedermann unpräparierte Zeiger legal besitzen kann."
Und das Waffenrecht unterscheidet hier nicht, ob man das vorhat oder nicht, sobald irgend eine Halterung dran ist, ist es zum Missbrauch mit Waffen geeignet.Keine Laserpointer außerhalb der eigene vier Wände benutzen.
Ein Laserpointer erreicht in der Dunkelheit bis 3.000 m (erkennbar) und ist bei Tageslicht etwa bis 1.000 m erkennbar. Vorsicht beim Umgang!

Also zum Scharfstellen werfen Blitzgeräte ein beleuchtetes Muster auf das Objekt, wenn der Autofocus nichts findet zum festhalten.
Ich weiß jetzt nicht, was der alte Laserpointer kann, aber generell rate ich von so etwas ab. Ein stärkster laserpointer ist eine Punktlichquelle und somit nur bedingt für ein optisches Phasenerkennungsverfahren (wie beim Autofocus) geeignet. Was anderes ist es, wenn Laser zur Abstandsmessung benutzt wird. Da kann ich natürlich eine Scharfstellinformation liefern.

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Dazu kommt die Gefährdung durch Deine Handhabung, für die Du rechtlich haftest. Die Benutzung in Bereichen wie Luftfahrzeuge sich bewegen, wurde schon angesprochen. Wenn Du in bebauten Gebieten mit Deinem Laser einen Autofahrer triffst und der baut deswegen einen Unfall, verschuldest Du u.U. Verletzte oder Sachschaden. Auch in freier Natur kannst Du ungewollt nachts einen Jäger auf seinem Hochstand treffen, während er etwas anvisiert und abdrückt. Sobald Du Dich aus Deinen 4 Wänden bewegst, sind andere Menschen betroffen.

Konkret droht hier sogar Knast... Verstoß gegen das Waffengesetz,gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr,schwere Körperverletzung und und und..
Ich würde mich, wenn überhaupt, mit einem zulässigen Teil begnügen.

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